Das Institut für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim hat eine Ausschreibungshilfe entwickelt, um eine genaue Beschreibung der Fenster und Außentüren zu erleichtern.
Sie dient als Hilfsmittel um die Vielzahl von Anforderungen, Eigenschaften und Ausführungsdetails auszuwählen und zusammenzufassen. Dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Angebote und damit auch Produkte zu erhalten, die den vom Bauherrn gewünschten sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen - beides sind Faktoren, die eine mangel- und schadensfreie Ausführung sichern helfen.
Bitte klicken Sie auf folgenden Link:
http://www.ausschreibungshilfe.de/
Das folgende Muster - Leistungsverzeichnis der
Veka AG
dient Architekten als Vorlage für eine Ausschreibung für
das Gewerk Fenster und Türen.
Leistungsverzeichnis P V C / Kunststoff - Fenster
| Bauvorhaben: | |
| Bauort: | |
| Bauherren | |
| Planung und Bauleitung: | |
| Angebot über: | P V C - Fenster |
| Angebotsabgabe: | |
| Ausführungsbeginn: | |
| Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: | EUR |
| Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: | EUR |
| DER BIETER: Datum: |
Stempel: | Unterschrift: |
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Technische Vorbemerkungen für Fenster mit erhöhtem Wärmeschutz!
Profiltiefe 70 mm
VOB:
Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen und diesen technischen Vorbemerkungen gilt die VOB (Teil B, C), neueste Fassung.
Statische Anforderungen:
Die Fensterkonstruktion muss so am Baukörper befestigt werden, dass alle auf sie einwirkenden Kräfte in den Baukörper abgeleitet werden. Zusätzliche Lasten aus dem Baukörper dürfen nicht vom Fenster aufgenommen werden.
Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich die Verglasung zwischen den Scheibenkanten nicht mehr als 1/300 der Länge, maximal jedoch 8 mm durchbiegen!
| DIN 1055 Teil 3: | Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegel bis Brüstungshöhe. |
| DIN 1055 Teil 4: | Windlasten |
| DIN 18056: | Fensterwände: Bemessung und Ausführung |
Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten:
- neueste Fassung der DIN 4108 Teil 2 (Stand: 03/01), Teil 3 (Stand: 07/01)
- DIN EN ISO 10211, Teil 2 (Stand: 02/95)
- Energieeinsparverordnung (EnEV) von 11/01 (gültig seit 01. Februar 2002)
- DIN EN 10077 (U-Wert-Berechnung bzw. -Tabellen)
- DIN EN 12412, Teil 2 und DIN EN ISO 12567 (Messung U-Wert Rahmen und Fenster)
Die mit der EnEV vom 21.November 2001 festgelegten Mindestanforderungen an die U-Werte für Fenster und Verglasungen bei der Sanierung sind einzuhalten.
- Sie betragen: Uw ? 1,7 W/ (m² K); Ug ? 1,5 W/ (m² K)
- Bei Sonderverglasungen (z. B. Schallschutz, Einbruchhemmung)
dürfen die Werte von:
Uw <= 2,0 W/ (m² K); Ug <= 1,6 W/ (m² K) nicht überschritten werden.
Bei nicht transparenten Füllungen (Paneele) in Fenstern
und Fensterwänden gelten die
Anforderungen nach DIN 4108 an leichte Außenwände.
Uw <= 0,85 W/ (m² K)
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu
begrenzen, dass Schäden vermieden werden, z. B. unzulässige
Minderung des Wärmeschutzes.
Schallschutz:
Für den Schallschutz gelten DIN 4109, die VDI-Richtlinie
2719, sowie DIN EN 20140, DIN EN 717.
Anschlüsse zwischen Fenster (Türen) und Baukörper
sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung
der Fenster (Türen) auszubilden.
Alu-Fensterbänke und Blechverkleidungen sind zu entdröhnen.
Hier ist auch die DIN 18360 zu beachten.
Einbruchhemmung:
Für die Einbruchhemmung gelten DIN EN 1627 (Anforderungen
und Klassifizierung), DIN EN 1628-1630 (Prüfverfahren), DIN
EN 356 (einbruchhemmende Verglasung), sowie Aushebelschutz-Richtlinien.
Die Einstufung in die Widerstandsklassen der Verglasung
(WK1 bis WK3) ist durch einen gültigen Prüfbericht nachzuweisen.
Für angrenzende Bauteile müssen ebenfalls Anforderungen
nach DIN EN 1627 zugrundegelegt werden. Nichttransparente Ausfachungen
nach DIN EN 356.
Recycling:
Es werden nur Fenster/Tür-Systeme bewertet, die eine Entsorgung
mit anschließendem Recycling gewährleisten.
Altfenster und Profilreste müssen aufgearbeitet, stofflich
getrennt und wiederverwertet werden.
Ein Nachweis ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Ü-Zeichen im Fensterbau:
Für Fenster, Türen und Aufsatzrollladen ist vom Auftragnehmer ein Übereinstimmungsnachweis zu führen und die Produkte (z.B. im Lieferschein) sind mit dem Ü-Zeichen zu kennzeichnen.
Hierzu ist eine werkseigene Produktionskontrolle notwendig. Betriebe, die das RAL-Gütezeichen führen und/oder nach ISO 9000 zertifiziert sind, erfüllen diese Voraussetzung automatisch.
Schlagregen- und Fugendurchlässigkeit:
Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend der DIN EN 12207 / 12208 ausgeführt werden.
PVC-U:
Es sind nur Kunststoffprofile aus Qualitätsmarkenrohstoffen auf der Basis eines weichmacherfreien, hochschlagzähen Polyvinylchlorids(PVC-U) zugelassen. Diese können sowohl vollständig aus Frischmaterial bestehen als auch aus einem Recyclatkern, wenn dieser in Coextrusion hergestellt und umlaufend durch PVC-U Frischmaterial abgedeckt ist.
Die Formmasse für Frischmaterial muss in den Materialeigenschaften min. dem Typ:
- PVC-U, ED, 082-50-T28 nach DIN EN ISO 1163.
Die Formmasse für Recyclat muss in den Materialeigenschaften min. dem Typ:
- PVC-U, EG 082-50-T28 DIN EN ISO 1163, entsprechen.
Metallteile:
Alle Aussteifungen müssen aus sendzimirverzinkten Stahl der Güte FE-P02-Z-275 NA sein, Wandstärke 1,5 * mm dick.
Dichtungen:
Außendichtungen zwischen Blend- und Flügelrahmen , sowie
zwischen Glas und Glasleiste müssen systemgerecht sein.
Es dürfen nur vom Systemhersteller zugelassene Dichtungen verwendet
werden.
Qualitätsstandard:
Es dürfen nur Profilsysteme angeboten werden, die den Güte-
und Prüfbestimmungen gemäß RAL-Richtlinien GZ 716/1
entsprechen.
Alle Hauptprofile müssen mit dem Prüfzeichen der Gütegemeinschaft
(QKE) gekennzeichnet sein. Entsprechende und gültige Prüfzeugnisse
sind auf Verlangen vorzulegen.
Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen
ausgestellt sein.
Die zum Einsatz kommende Flügelgröße muss in Abhängigkeit
von der Beanspruchung den Verarbeitungsrichtlinien des Systemgebers
entsprechen und durch Eignungsprüfungen (Systemprüfung) nachgewiesen
werden.
Profilausbildung:
Alle Basisprofile müssen als 5-Kammerprofile ausgebildet sein.
Die Außenwandstärke muss nach RAL 3 mm, die Profiltiefe muss
min. 70 mm betragen.
Die Befestigung aller Beschlagteile muss durch min. zwei
PVC-Wandungen erfolgen.
Blend- und Flügelrahmenfalze müssen nach Vorschrift entwässert,
Glasfalze zusätzlich belüftet werden.
Entwässerungsschlitze müssen min. 6 x 30 mm groß und
entsprechend den Richtlinien angeordnet sein. Ein öffnen der Verstärkungskammer
ist nicht zulässig. Entwässerungsöffnungen in den Sichtflächen
sollen durch PVC-Kappen abgedeckt werden.
Rahmenverbindungen:
Bei geschweißten Rahmenverbindungen muss die Nahtgüte der
Eck- und T-Stöße den Werten der RAL-Gütebestimmungen
entsprechen.
Eckverbindungen sind im Press-Stumpf-Schweißverfahren herzustellen.
Gehrungen müssen der Scheibenlast und den funktionellen Belastungen
dauerhaft standhalten.
Bei Riegel und Pfosten sind einwandfrei abdichtende Schraubverbindungen
zugelassen.
Beschläge:
Beschläge müssen nach DIN 18357 ausgebildet sein und den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft entsprechen. Die Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und Flügelgröße ausgestellt sein.
Eck-, Scherenlager und Rollzapfen müssen justierbar sein. Das Ecklager muss den Flügel bei jeder Stellung sicher führen und ein Aushebeln durch aufschlagende Flügel verhindern. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass sich der Flügel bei einer Fehlbedienung aushängt oder aufschlägt.
Bei Kippbeschlägen mit Gestänge muss zusätzlich eine Sicherungsschere im Falz angebracht werden. Für Drehbeschläge müssen die Scharniere und Lager im Eckbereich angebracht werden und verstellbar sein. Entsprechend der Flügelhöhe sind auf der Bandseite ausreichend Verriegelungen zu montieren.
Balkon- und / oder Terrassentüren erhalten Rollschnäpper
und Zuziehgriff.
Fußpunktausführung bei Balkon- und/oder Terrassentüren
siehe Positionstext. Blendrahmenschwellen erhalten einen Alu-Trittschutz.
Montage:
Der Ausgleich von Bewegungen durch Temperaturveränderungen, Windlasten und Bauwerksverformungen muss gewährleistet sein. Die Befestigung muss mit auf das Mauerwerk abgestimmten Durchsteckdübel oder Ankern, spannungsfrei erfolgen.
Der Befestigungsabstand von einer Ecke (Rahmen, Pfosten, Sprosse) muss
ca. 150 mm (bei weißen Profilen) und ca. 250 mm (bei farbigen
Profilen), der Abstand zwischen den Befestigungspunkten darf max. 700
mm, betragen.
Die Anbindung von zusätzlichen Bauteilen an das Fenster ist nicht
zulässig (z.B. Geländer)
Glasaufbau:
Es dürfen nur Glasscheiben verwendet werden, die im Randverbund
ein Herstellungsdatum und die technischen Eigenschaften (z. B. U-Wert)
aufweisen.
Mehrscheibenverglasungen müssen der Beanspruchungsgruppe 5, nach
DIN 18545, Teil 3, (Verglasungstabelle vom Institut für Fenstertechnik
in Rosenheim) entsprechen.
Brüstungsscheiben sind raumseitig mit VSG auszuführen.
Zusätzliche Anforderungen siehe Ausschreibungstext.
Glaseinbau:
Für Verglasungsarbeiten gelten die Verarbeitungshinweise der Glashersteller,
DIN 18361 (Verglasungsarbeiten)
DIN 18545 (Abdichten von Verglasungen, Verarbeitungsrichtlinien
der Dichtstoffhersteller, Verarbeitungsrichtlinien der Profilhersteller).
Die Glasfalztiefe muss mind. 21 mm betragen. Der Falzgrund muss eben und ohne Vorsprünge ausgebildet sein sowie eine vollflächige Auflage der Trage- und Distanzklötze haben. Glasleisten müssen grundsätzlich innen liegen, maßgenau eingepasst und konstruktiv so ausgebildet sein, dass sie durchlaufend kraftschlüssig einrasten.
Der Einbau von Paneelen erfolgt sinngemäß, ggf. mit Falzverbreiterungsprofilen.
Scheibendicke, Dichtprofile und Glasleisten müssen aufeinander
abgestimmt sein.
Verklotzen:
Tragende Klötze müssen mind. 100 mm lang und gegen Verrutschen gesichert sein. Trage- und Distanzklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart, nach den Richtlinien der techn. Beratungsstelle des Glaserhandwerks Hadamar (Schritt 3), einzusetzen.
Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze verwendet werden. Zur Verwendung kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen.
Fugenabdichtung:
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d. h. die Normen zum Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutz sind einzuhalten. Die Abdichtung der Fuge muss einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen (somit Abdichtung innen dichter als außen).
Raumseitige Fugen dienen umlaufend als Dampfbremse und müssen verhindern, dass Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann.
Das Dichtsystem muss mit den angrenzenden Haftflächen nach DIN 52452 verträglich sein. Die Vorschriften der Dichtsystem-Hersteller sind zu berücksichtigen.
Bei Abdichtungen mit spritzbaren Dichtstoffen gelten DIN 18540 und
DIN 18545 Teil 2.
Eine Zweiflankenhaftung ist sicherzustellen, wobei nichtsaugende
Hinterfüllmaterialien einzusetzen sind.
Für die Abdichtungen mit vorkomprimierten Dichtbändern sind die Herstellerangaben zu beachten.
Für Abdichtungen mit Abdichtungsfolie gilt DIN 18195.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen
in Verbindung kommen, es dürfen nur kaltverschweißbare
Folien verwendet werden.
Vom Bieter angebotenes Profilsystem:
Jedes gütegeprüftes Profil- und Beschlagsystem kann angeboten werden, wenn die beschriebenen Kriterien erfüllt sind.
Vom Bieter muss jedoch System und Serie angegeben und der Profilquerschnitt (mit Zeichnung) dokumentiert werden.
Profilsystem: ................................... Serie: .........................................
Vom Bieter angebotenes Beschlagsystem:
Dreh- und Drehkipp-Beschläge
Fabrikat: ......................................... Serie: .........................................
Oberlicht-Kippbeschläge
Fabrikat: ......................................... Serie: .........................................
Schwingfenster, Hebeschiebe- Hebeschiebekipp- und PSK-Türen das
Fabrikat: ......................................... Serie: .........................................
Vom Bieter angebotene Glasart:
Isolierverglasung
Fabrikat: ......................................... Typ: ...........................................
Der Bieter:
(Datum, Stempel, Unterschrift)
Titel 1 : Fenster und Fenstertüren
Objektbezogene Anforderungen:
Für die Bauphysikalischen Anforderungen werden folgende Eckwerte zugrunde gelegt:
| 01. Profilsystem: | TOPLINE AD |
| 02. Flügelart: | flächenversetzt |
| 03. Breite Blendrahmen: | Rahmen 75 mm (TL) |
| 04. Zusatzprofile: | siehe Pos.-Text |
| 05. Farbe innen (Rahmen und Flügel): | weiß |
| 06. Farbe außen (Rahmen): | weiß |
| 07. Farbe außen (Flügel): | weiß |
| 08. U-Wert Fenster gesamt: | Uw-Wert 1,5 W/m² K (Mittelwert aller Fenster) |
| 09. U-Wert Verglasung: | Ug-Wert 1,1 W/m² K |
| 10. Schallschutzklasse: | II (30-34 db) |
| 11. Einbruchschutz: | WK1 / Grundsicherheit |
| 12. Einbauhöhe bis: A: | 0 - 8 Meter (150 Pa) |
| 13. Mauerart: | siehe Pos.-Text |
| 14. Ansicht der Fensterskizzen: | von innen |
Zusätzlicher Hinweis für Fenstermontage:
Über die baulichen Verhältnisse, z.B. Grundrisse, Anschlüsse,
Stürze, Leibungen, Außen- und
Innenfensterbänke usw. hat sich der Bieter genauestens zu informieren.
Angegebene Öffnungsmaße sind Rohbau-Richtmaße,
die vor Ausführung der Leistungen an der
Baustelle zu überprüfen sind.
Zusätzliche Leistungen und ergänzende Beschreibungen im Positionstext.
Grundsätzlich gelten die aktuellen VEKA Verarbeitungsrichtlinien.
Technische Änderungen vorbehalten.
| Pos. 1.1 | 1 Stck | 2000 x 1300 | EUR | EUR |
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KS-Fenster, 2-teilig, F1 Drehkipp links F2 Drehkipp rechts Weitere Anforderungen wie in den Vorbemerkungen beschrieben. Einschl. aller konstruktionsbedingten Zubehör- und Dichtungsteile, frei Baustelle einschl. Montage. |
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| Pos. 1.2 | 1 Stck | 900 x 2000 | EUR | EUR |
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KS-Fenster-Tür(en), 1-teilig, F1 Drehkipp links Sockelprofil im Bereich Bodenaufbau ca. 100 mm hoch, mit ALU-Wetterschenkel. Folienanschluss bauseits. Weitere Anforderungen wie in den Vorbemerkungen beschrieben. Einschl. aller konstruktionsbedingten Zubehör- und Dichtungsteile, frei Baustelle einschl. Montage. |
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